Was man sonst noch wissen sollte
Ruhezeiten
Montags bis Samstags |
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ab 20.00 Uhr bis zum Folgetag 8.00 Uhr |
Sonntags | Es ist jedweder Lärm zu vermeiden. |
Räumpflichten
In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr sind die Gehwege unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen/fegen und ggf. zu streuen. Das Gleiche gilt für die Entstehung von Glatteis. Nach 20.00 Uhr entstandender/s Schnee/Eis sind bis 7.00 Uhr des Folgetages, Sonntags bis 8.00 Uhr zu räumen.
Die Verwendung von Streusalz ist nicht zulässig.
Straßenreinigungspflicht
Ein Mal in sechs Wochen oder bei Bedarf häufiger sind folgende Straßenteile in der Gesamtlänge von den Grundstückseigentümern (bei Mietern/Pächtern siehe Miet-Pachtvertrag) zu reinigen:
- die Gehwege
- die begehbaren Seitenstreifen
- die Radwege, auch soweit der Benutzung durch Fußgänger geboten ist
- die Rinnsteine,
- die Gräben,
- die Grabenverrohrungen
Die Straßenreinigungssatzung ist auch hier einsehbar:
https://www.amt-schwarzenbek-land.de/media/custom/1879_485_1.PDF?1297948419